AGB

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmung (DSB) für unsere Gäste

1.1 Geltungsbereich

Im Auftrag der Stadt Luzern führt die Hallenbad Luzern AG die Sportcard Betriebe Hallenbad Allmend mit den Sommerbadis Strandbad Tribschen und Waldbad Zimmeregg sowie die Partnerunternehmen Regionales Eiszentrum Luzern AG und die Sportanlagen Würzenbach AG. All diese Betriebe bilden den Sportcard Verbund. Die folgenden AGB und Datenschutzbestimmungen gelten für die oben genannten Betriebe des Sportcard Verbundes u.a. Betriebe der Hallenbad Luzern AG, Regionales Eiszentrum Luzern AG und Sportanlagen Würzenbach AG. Die Betriebe des Sportcard Verbunds fallen nicht unter den Begriff der «Drittparteien», wie er in dieser AGB verwendet wird.

Der Einfachheit halber wird in der Bestimmung nur die männliche Form verwendet, weibliche Personen sind mitgemeint. Mit dem Bezug jeglicher Leistungen der Betriebe des Sportcard Verbundes akzeptiert der Gast die gültigen Datenschutzbestimmungen und AGB. Die Betriebe des Sportcard Verbundes behalten sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit zu ändern. Die aktuell gültigen AGB sind jederzeit unter www.sportcard-luzern.ch einsehbar.

 

1.2 Datenschutzbestimmungen

Worum geht es?

Die Betriebe des Sportcard Verbundes achten und schützen die Persönlichkeitsrechte der Benutzer ihrer Anlagen. Die Betriebe des Sportcard Verbundes bearbeiten Personendaten der Benutzer ihrer Anlagen. Die Sportcard Betriebe berücksichtigen die Kriterien des totalrevidierten Datenschutzgesetzes (DSG), welches seit dem 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Dieses DSG und deren entsprechenden Bestimmungen sorgen für einen besseren Schutz der persönlichen Daten.

 

Wer sind wir?

Verantwortlicher Bearbeiter für die Personendaten der Benutzer ist jeweils derjenige Betrieb, bei dem die/der Benutzer/in die Sportcard bezogen hat. Das sind die jeweiligen Kontaktdaten:

 

- Hallenbad Allmend, [Zihlmattweg 46, 6005 Luzern, verkauf@sportcard-luzern.ch]

- Sommerbad Strandbad Tribschen, [Wartegg, 6005 Luzern, verkauf@sportcard-luzern.ch]

- Waldbad Zimmeregg, [Schwimmbadstrasse 1, 6015 Luzern, verkauf@sportcard-luzern.ch]

- Regionales Eiszentrum Luzern AG, [Eisfeldstr. 2, 6005 Luzern, verkauf@sportcard-luzern.ch]

- Sportanlagen Würzenbach AG, [Kreuzbuchstr. 42, 6005 Luzern, verkauf@sportcard-luzern.ch]

 

Welche Personendaten bearbeiten wir?

Über die Benutzer der Anlagen der Betriebe des Sportcard Verbundes werden die folgenden Personendaten bearbeitet:

- Geschlecht, Name und Vorname

- Adresse (Strasse, Hausnr., Postleitzahl, Ort)

- E-Mail-Adresse

- Telefon- bzw. Handy-Nr.

- Geburtsdatum

- Passfoto auf Sportcard

- Saldoladungen; aktueller Kartensaldo der Sportcard

- Anzahl der Eintritte/Aufenthalte in den jeweiligen Betrieben

- Laufzeit des Abos

 

Informationen bezüglich Zahldaten werden sowohl für Online-Zahlungen wie auch bei Zahlungen vor Ort sorgfältig und gemäss Vorschriften des jeweiligen Anbieters gehandhabt. Die Sportcard Betriebe unterziehen sich der jährlichen Zertifizierung für einen sicheren Zahlungsverkehr.

 

Wem geben wir Personendaten bekannt?

Für die Erbringung unserer Dienstleistung werden die oben erwähnten Personendaten von Benutzern an folgende Kategorien von Empfängern bekanntgegeben:

- Dienstleister (IT-Provider, Bezahlsystem-Provider, Buchhaltungsprovider, etc.)

- Partnerunternehmen innerhalb des Sportcard Verbunds (Austausch)

- Behörden

 

Die Benutzer der Anlagen der Sportcard Betriebe nehmen zur Kenntnis, dass die Personendaten allenfalls in Drittstaaten ohne adäquates Datenschutzniveau aufbewahrt werden. In diesen Fällen schliessen die Sportcard Betriebe geeignete Garantien ab und treffen Massnahmen, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten, bevor die Personendaten übermittelt werden.

 

Wozu beschaffen wir Personendaten?

Die Zwecke der Bearbeitung und Weiterleitung von Personaldaten sind die Erfüllung der zwischen den Benutzern ihrer Anlagen und den Betrieben des Sportcard Verbundes geschlossenen Vereinbarung, von rechtlichen Verpflichtungen oder eines berechtigten Interesses der Betriebe des Sportcard Verbundes. Daten von Benutzern werden lediglich an Dritte weitergeleitet, um die zwischen Benutzern und Betrieben des Sportcard Verbundes geschlossene Vereinbarung erfüllen zu können. Es werden keine Daten zu Werbezwecke an Dritte weitergeleitet.

 

Was ist die Grundlage der Bearbeitung?

Die Grundlage für die Datenbearbeitung stellt, falls die Betriebe des Sportcard Verbundes die Benutzer um Einwilligung fragen, diese Einwilligung dar. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wo wir die Benutzer nicht um die Einwilligung für eine Bearbeitung bitten, stützten die Betriebe des Sportcard Verbundes die Bearbeitung der Personendaten darauf, dass die Bearbeitung für die Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrages erforderlich ist oder dass wir oder Dritte ein berechtigtes Interesse daran haben, insbesondere um die beschriebenen Zwecke zu verfolgen. Zu den berechtigten Interessen gehört auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Ausserdem können wir Ihre Daten für einen etwaigen Prozess oder die Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen bearbeiten.

 

Welche Rechte bestehen?

Die Benutzer der Anlagen der Sportcard Betriebe können jederzeit Auskunft über die Bearbeitung ihrer Personendaten bei den Betrieben des Sportcard Verbunds verlangen. Ausserdem haben die Benutzer das Recht, die über sie bearbeiteten Personendaten korrigieren, löschen, die Bearbeitung einschränken zu lassen oder die Einwilligung zur Datenbearbeitung zu widerrufen.

Weiter haben die Benutzer der Anlagen der Sportcard Betriebe die Möglichkeit, gegen die Bearbeitung eine Beschwerde beim eidgenössischen Datenschutz -und Öffentlichkeitsbeauftragten einzureichen.

2 Ergänzende Bestimmungen im Allgemeinen

2.1 Verbundübergreifende Bestimmungen geltend für alle Anlagen des Sportcard Verbundes

2.1.1 Ergänzende Bestimmungen Allgemeinen

Soweit die vorliegenden AGB keine anderslautenden Bestimmungen enthalten, gelten die Datenschutzerklärung sowie die AGB der Betriebe des Sportcard Verbundes und die konkreten Anweisungen des Personals. Folgende Haus- wie auch Badeordnungen, welche unter den jeweiligen Webseiten jederzeit einsehbar sind, sind Bestandteil der AGB.

  • Badeordnung der Bäder der Hallenbad Luzern AG
  • Hausordnung der Regionalen Eiszentrum Luzern AG
  • Hausordnung der Sportanlagen Würzenbach AG

2.2 Ergänzende Bestimmungen Eintritte

Es gelten die aktuellen Tarife und Eintrittspreise, welche auf der jeweiligen Webseite des Betriebes publiziert sind.

2.2.1 Einzeleintritt

Der Einzeleintritt ist anonym, d.h. ohne Erfassung jeglicher Personaldaten, und berechtigt zum einmaligen Eintritt in die jeweilige Anlage. Der Einzeleintritt ist zeitlich auf einen Tag beschränkt. Einzeleintritte, welche über den Webshop erworben werden müssen innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum eingelöst werden; ansonsten verfällt deren Gültigkeit. Beim Verlassen der Anlage verfällt die Gültigkeit. Eine Rückerstattung von Einzeleintritten ist nicht möglich.

2.2.2 Jahresabonnemente/ Saisonabonnemente/ Sportcardabonnement mit Kontokorrent

Jahres- bzw. Saisonabonnemente oder Sportcardabonnemente mit Kontokorrent sind persönlich und nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer von Laufzeitabonnementen ist im Kassensystem hinterlegt. Sportcard mit Kontokorrent haben keine Laufdauer; der Kontokorrentsaldo verfällt nicht.

Es wird z.T. zwischen städtischen (Stadt Luzern PLZ 6000-6005 und 6014-6015) und auswärtigen Tarifen unterschieden.

2.2.2.1 Wahrheitsgetreue Datenangabe

Der Nutzer ist beim Erwerb eines solchen Abonnements verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen, insbesondere die korrekte Postanschrift anzugeben. Bei Weg- oder Hinzug in die Stadt Luzern bei Abonnementen mit Laufdauer, gilt der jeweilig gelöste Tarif weiter bis zum Ende der Laufdauer. Spätestens bei einer Abonnementsverlängerungen muss eine allfällige Adressänderung unaufgefordert dem Kassenpersonal gemeldet werden. Bei Sportcardabonnementen mit Kontokorrent muss eine Adressänderung unverzüglich gemeldet werden und eine Tarifanpassung wird unverzüglich vorgenommen.

Die Betriebe des Sportcard Verbundes sind befugt periodische Adressprüfungen vorzunehmen. Bei nachweislicher Falschangabe eines Nutzers, welche diesem zu einem unrechtmässigen günstigeren Tarif verhilft, werden rechtliche Schritte und eine Strafzahlung von bis zu CHF 500.- eingeleitet - im Wiederholungsfall werden Hausverbote ausgesprochen. Bei einem Hausverbot hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung nichtbezogener Leistungen. Die Höhe der Strafzahlung und Dauer des Hausverbots steht im Ermessen der Betriebe des Sportcard Verbunds.

Vom Einheimischen-Tarif profitieren ausschliesslich bei der Einwohnergemeinde Stadt Luzern gemeldete Personen – es gilt der zivilrechtliche Wohnsitz.

Die Kartenträger der Abonnemente sind RFID-Karten. Jede Karte hat ein Depot von CHF 10.00, welches bei Rückgabe einer intakten und unbeschädigten Karte dem Nutzer wieder rückerstattet wird, sofern diese Karte dem jeweiligen Mitgliederkonto zugeordnet ist.

2.2.2.2 Kartenverlust

Bei Kartenverlust hat der Nutzer die Möglichkeit, eine Karte für maximal 3 Monate zu sperren; in dieser Zeit kann der Nutzer von seinen weiterlaufenden Verträgen und/ oder vom geladenen Guthaben keinen Gebrauch machen. Sollte in der Frist die Karte wieder auftauchen, kann diese gegen klare Identifikation des Nutzers (Vorweisen einer ID) wieder kostenlos entsperrt werden. Dem Nutzer kann auf Wunsch eine neue Karte seinem Mitgliederkonto zugeordnet werden. In diesem Fall hat der Nutzer kein Anrecht mehr auf die bereits bezahlte Depotgebühr der verlorenen, gestohlenen oder nicht auffindbaren Karte, auch wenn die Karte zu einem späteren Zeitpunkt wieder gefunden werden sollte. Für die neu ausgestellte Karte wird erneut ein zusätzliches Depot von CHF 10.00 erhoben. Die alte verlorene, gestohlene oder nicht auffindbare Karte verliert ihre Gültigkeit und wird vom jeweiligen Mitgliederkonto entkoppelt!

Für einen allfälligen Restwert auf einer verlorenen Sportcard wird bis zum Zeitpunkt der Sperrung keine Haftung übernommen.

2.2.2.3 Rückerstattungen und Time-Stops von Abonnementen mit Laufdauer

Generell besteht kein Anpsruch auf Rückerstattung oder Time-Stops von Abonnementen mit Laufdauer.

Ausnahmen für Time-Stops sind wie folgt definiert und bedürfen einer Bescheinigung seitens Nutzer z.Bsp.: Arztzeugnis/ Aufgebotsformular. Während offiziellen Schliessungen von Anlagen ist kein Time-Stop möglich.:

 

Grund Dauer Anrechnung
Krankheit/ Unfall/ Mutterschaft mind. 14 Tage am Stück volle Anrechnung
Rekrutenschule/ Militärdienst mind. 14 Tage am Stück volle Anrechnung
Ferien-/Auslandaufenthalte (privat oder geschäftlich) mind. 28 Tage am Stück 28 Tage gehen zu Lasten des Kunden, danach volle Anrechnung

2.3 Ergänzende Bestimmungen Gutscheine

Gutscheine können für alle Dienstleistungen in den Betrieben des Sportcard Verbundes als Zahlungsmittel verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen; kostenlos ausgegebene Gutscheine im Rahmen von Werbemassnahmen oder Rabattaktionen sind so lange gültig, wie auf dem Gutschein vermerkt.

 

2.4 Rechts- und Sachgewährleistung sowie Garantien

Jede Gewährleistungspflicht für Rechts- und Sachmängel wird seitens der Betriebe des Sportcard Verbundes, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

Vorbehalten bleiben individuell abgegebene Garantien auf im Shop erworbene Produkte. Sofern die Herstellungsgarantie über die Garantie der Betriebe des Sportcard Verbundes hinausgeht, wird diese der Kundschaft ebenfalls eingeräumt.

 

2.5 Verstösse gegen die AGB und Bade- und Hausordnungen

Bei Verstössen gegen die AGB oder die Bade- und Hausordnungen der einzelnen Anlagen können die Betriebe des Sportcard Verbunds Hausverbote aussprechen. Den betroffenen Personen ist der Zutritt zu den Anlagen der Betriebe des Sportcard Verbunds während der Dauer des Hausverbots untersagt. Das Hausverbot kann dauernd oder vorübergehend ausgesprochen werden. Die Dauer steht im alleinigen Ermessen des Betriebs des Sportcard Verbunds. Das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet. Mieten werden annulliert. Sportcardabonommente werden während der Dauer des Hausverbots gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht bezogener Leistungen.

3 Ergänzende Bestimmungen Hallenbad Luzern AG

3.1 Ergänzende Bestimmungen für Wassersportkurse

3.1.1 Berechtigung zur Teilnahme am Kursangebot

Es können nur ganze Kursblöcke gebucht werden resp. die Terminserie eines laufenden Kursblockes, eine Auswahl bestimmten vereinzelten Kurstagen eines Kursblocks ist nicht möglich. Die gültige Teilnahmebestätigung berechtigt den Kursteilnehmende den gebuchten Kurs zu vorgegebener Zeit zu besuchen. Aufgrund des zusätzlichen Eintrittspreises ist der Teilnehmende ebenfalls berechtigt vor bzw. nach dem Kurs die ganze Badeanlage zu den regulären Öffnungszeiten zu benützen.

3.1.2 Teilnahmestart nach erstem Kurstag

Sofern in Aqua-Kursen freie Plätze verfügbar sind, können Neueinsteiger sofort während eines laufenden Kurspaketes einsteigen und die Kurskosten werden pro rata temporis verrechnet. Bei aufbauenden Kursen, wie Baby- und Kleinkinderkursen, Kinderschwimmkursen (Grundlagentest 1-7), Jugendschwimmkursen (Kombi 1-4) und Erwachsenenschwimmkursen ist ein Einstieg bis zur 2. Kurswoche nach Kursstart noch anstandslos möglich. Ab der 3. Kurswoche ist bei obigen Kusen nur noch ein Einstieg mit Rücksprache der Kursleitung möglich.

3.1.3 Probelektionen

Von der 2. Kurseinheit eines Kursblockes kann eine kostenpflichtige Probelektion gebucht werden und bei Erfüllung der Anforderungskriterien kann man sich in den Rest des Kursblockes eintragen. Bei aufbauenden Kurseinheiten, z.Bsp. Schwimm-, Baby- und Kleinkinderkurse können Probelektionen nur bis zur 4. Kurseinheit eines Kursblockes stattfinden. Aus Qualitätsgründen ist die Teilnehmerzahl pro Kurs begrenzt. Beim Kurserwerb werden genaue Kurszeiten und Kursperiode schriftlich (über Webshop per E-Mail) festgelegt. Die Bezahlung hat vor dem ersten Kursbesuch zu erfolgen und kann bar, per Rechnung oder mit Karte (Maestro, Master, Visa, Postcard) getätigt werden. Kurse können auch online über den Webshop gebucht und bezahlt werden.

3.1.4 Verbindlichkeit

Die Kursanmeldung ist verbindlich, d.h. Reservationen sind nicht möglich, der Kurs gilt als gebucht; die Kursgebühr ist zu bezahlen. Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens am ersten Kurstermin beglichen werden, ansonsten wird der volle Zahlungsbetrag eingefordert. Bis drei (3) Wochen vor Kursstart kann die Buchung kostenlos annulliert werden. Die Annullation hat schriftlich unter hallenbad@sportcard-luzern.ch oder per Post (Hallenbad Luzern AG, Zihlmattweg 46, 6005 Luzern) zu erfolgen (es zählt der Poststempel). Die Kursmitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet sich vor jeder Kurseinheit beim Kursinstruktor zu melden (Anwesenheitskontrolle).

3.1.5 Rückerstattung

Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Kursangebotes der Hallenbad Luzern AG durch den Kursteilnehmenden berechtigt weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Kursbeitrages. Rückerstattungen bezahlter Kursmitgliedschaftsbeiträge pro rata temporis erfolgen ausschliesslich nur bei ärztlich verordneter Trainingsdispens (Arztzeugnis) welche bezeugt, dass dem Teilnehmenden aus gesundheitlichen Gründen das Teilnehmen am Kurs unmissverstanden abgeraten wird. Das Arztzeugnis muss der Rezeption Hallenbad Allmend unaufgefordert zugesandt bzw. persönlich abgegeben werden: Hallenbad Luzern AG, Zihlmattweg 46, CH-6005 Luzern. Der Kursmitgliederbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Kursblocks in Form eines Gutscheines oder einer Saldoladung der Sportcard zurückvergütet. Es ist keine Barauszahlung möglich.

3.1.6 Kursnachholungsmöglichkeiten

Pro Kursperiode hat jeder Teilnehmende – ausgenommen davon sind Abzeichen- oder Ferienintensivkurse – ein Anrecht maximal eine (1) Kurseinheit nachzuholen aufgrund unbegründeten Fernbleibens des Kurses. Das Fernbleiben muss im Voraus am Empfang der Hallenbad Luzern AG gemeldet werden (hallenbad@sportcard-luzern.ch). Umbuchungen werden jedoch erst ab Kursstart vorgenommen und Kursersatzdaten sind erst ab der 3. Kurseinheit der jeweiligen Kursperiode möglich. Das Ersatzdatum muss innerhalb des laufenden Kursblockes stattfinden, ansonsten verfällt die Gutschrift ohne weiteren Anspruch seitens des Kursteilnehmers. Wird kein freier Platz für den gewünschten Kurs gefunden, hat der Teilnehmer die Möglichkeit in einer anderen Kursart – sofern diese nicht aufbauend ist - nachzuholen.

3.1.7 Betriebsunterbruch

Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Hallenbades, welche von der Hallenbad Luzern AG verschuldet ist und länger als eine (1) Kalenderwoche dauert, verlängert sich die Dauer der Kursmitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um acht (8) volle Kalenderwochen.

3.1.8 Kursstreichung aufgrund mangelnder Teilnehmeranzahl

Die Hallenbad Luzern AG erhebt den Anspruch zu jeder Zeit einen Kurs mangels Teilnehmeranzahl streichen zu können. Mit betroffenen Kursteilnehmern wird telefonisch Kontakt aufgenommen, um eine allfällige Umbuchung in einen anderen Kurs (gleiche Stilrichtung) vorzunehmen oder allenfalls in Form eines Gutscheines eine Rückerstattung vorzunehmen.

3.1.9 Haftungsbestimmungen

Die Kursteilnahme im Hallenbad Luzern erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Kursteilnehmers. Seitens der Hallenbad Luzern AG wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen der Hallenbad Luzern AG. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Kursteilnehmers in den Räumlichkeiten der Hallenbad Luzern AG wird ausdrücklich wegbedungen.

Der Kursteilnehmende haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Inventarliste) und hat der Hallenbad Luzern AG die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu nachweisen. Wir empfehlen daher jedem Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

3.1.10 Badeordnung

Die Badeordnung ist Bestandteil der Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schwimm- und Wassersportkurse.

3.1.11 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Hallenbad Luzern AG in Luzern.

 

3.2 Ergänzende Bestimmungen Wasserflächenmiete

3.2.1 Einverständniserklärung

Die allgemeine Geschäftsbedingung ist Bestandteil der Buchungsbestätigung und wird mit dem Versand dieser rechtswirksam. Die gemietete Wasserfläche wird zur Mietzeit für den öffentlichen Betrieb gänzlich gesperrt. Beckenbodeneinstellungen, Aufbau- und Aufräumarbeiten sind Bestandteil der Mietzeit und haben in dieser Frist zu erfolgen.

3.2.2 Annullationskosten/ -fristen

Die Miete gilt als definitiv ab Erhalt einer Buchungsbestätigung. Der Mieter trägt die Verantwortung die Richtigkeit der Wassermiete zu kontrollieren und allfällige Unstimmigkeiten mindestens zehn (10) Tage nach Erhalt der Bestätigung schriftlich zu melden. Annullationen sind schriftlich vorzunehmen, dabei gelten folgende Fristen:

 - Ab Bestätigungsdatum bis 22 Tag vor Miete kostenfreie Stornierung

- 21 bis 0 Tag vor dem gebuchten Datum 100% der gebuchten Leistung

3.2.3 Wasserflächenrücknahme aufgrund schlechter Auslastung oder Nichterscheinens
Der diensthabende Bademeister ist befugt – jedoch nicht gezwungen – bei subjektiv empfundenem hohen Gästeaufkommen gemietete Wasserfläche mangels Auslastung unter folgenden Bedingungen gänzlich der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen:

a.) Der Mieter erscheint unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin, so wird die Wasserfläche 15 Minuten nach Mietbeginn der Öffentlichkeit wieder freigegeben. Die gemietete Wasserfläche wird dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

b.) Die gemietete Wasserfläche wird nicht von einer definierten Mindestzahl von Personen benützt. Die Bahn wird für den öffentlichen Schwimmbetrieb wieder freigegeben. Dem Mieter werden die kommerziellen Abgaben für Privatschwimmlektionen in Rechnung gestellt. Es gelten die aktuellen Tarife der Kommerzabgabe.

Es gelten dabei die Mindestanforderungen gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Sport BASPO (311 Wasserflächenmanagement; optimale Nutzung der Wasserflächen in Hallenbädern):

  • 1 Bahn 25m (Schwimmerbecken): 6 Personen
  • ½ Bad 12x12m (Lernschwimmbecken/Springerbecken): 6 Personen
  • Springerbecken: 6 Personen
3.2.4 Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten der Sportanlage geschieht für alle Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Die Hallenbad Luzern AG lehnt jegliche Haftung ab. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Badeordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingung.

3.2.5 Aufhebung eines Miettermins

Die Hallenbad Luzern AG erhebt den Anspruch mind. drei (3) Kalenderwochen vor Miettermin eine Mietfläche aufgrund Spezialanlässen (Events, Meisterschaftsspiele von Vereinen usw.) aufzuheben, dabei entfällt die Miete. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf ein Ersatzdatum.

3.2.6 Unvorhergesehene Ereignisse

Kann die Wasserfläche aufgrund unvorhergesehener Ereignisse höherer Gewalt (Schliessung der Anlage) nicht genutzt werden bleibt die AGB weiterhin gültig und der Mietzins ist geschuldet. Kann die Hallenbad Luzern AG aufgrund nachweislich grobfahrlässigen Handelns die Mietfläche nicht fristgerecht in zweckkonformem Zustand anbieten, so ist seitens Mieter kein Mietzins geschuldet; jedoch kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

3.2.7 Schlussbestimmung

Die Hallenbad Luzern AG lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit einer Wassermietfläche entstehen können. Diese Haftung lehnt die Hallenbad Luzern AG namentlich dann ab, wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden. Gerichtsstand ist Luzern. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

3.3 Ergänzende Bestimmungen Privatschwimm-Lektionen im Hallenbad Allmend, Hallenbad/ Freibad Mooshüsli & Hallenbad Krauer

3.4 Melden von Privatschwimm-Lektionen

Vorgesehene Privatschwimm-Lektionen sind von den jeweiligen Parteien vorzeitig anzumelden. Dabei steht den Parteien ein Online-Tool zur Verfügung. Ein Login für den Zugang zu diesem Tool muss vorgängig bei verkauf@sportcard-luzern.ch angefordert werden. Der Zugang ist über folgende Links geregelt:

 

Hallenbad Allmend: https://irs.indico.ch/booking/hallenbad_allmend/

Hallenbad/ Freibad Mooshüsli: https://irs.indico.ch/booking/mooshuesli

Hallenbad Krauer: https://irs.indico.ch/booking/krauer

Bei nicht gemeldeten Lektionen ist der diensthabende Badmeister befugt den Unterricht zu verbieten. Im Wiederholungsfall und nach schriftlicher Ermahnung können weitere Konsequenzen bis hin zu einem Unterrichtsverbot in Betracht gezogen werden.

Eine Privatschwimm-Lektion gilt erst als gemeldet, wenn die Partei ein Bestätigungsmail erhält. Hier ist wichtig, dass der Bestellvorgang über den Warenkorb abgeschlossen wird. Bei keinem Bestellvorgang leert sich der Warenkorb nach 15 Minuten selbstständig und der Bestellvorgang muss wiederholt werden.

3.5 Nutzung und Regeln

Privatschwimmlektionen dürfen ausschliesslich mit max. gleichzeitig drei (3) Teilnehmenden pro Privatschwimm-Lehrer stattfinden. Übersteigt die Teilnehmeranzahl die maximale Anzahl Teilnehmende, ist eine Wasserflächenreservation gemäss AGB zwingend. Für Privatschwimm-Lektionen wird kein Wasser exklusiv reserviert, sondern es wird das Wasser, welche ebenfalls der Öffentlichkeit zusteht, zur Mitbenützung zur Verfügung gestellt (siehe Belegungsplan, Hallenbad Mooshüsli, Hallenbad Allmend, Hallenbad Krauer). Die Öffentlichkeit darf hierbei nicht vom Privatschwimm-Unterricht gestört werden. Wir appellieren auf gegenseitige Fairness und Respekt.

3.6 Stornierungsfrist

Gemeldete Privatschwimm-Lektionen, welche nicht stattfinden, können von den jeweiligen Parteien bis 30 Minuten vor Lektions-Start über das Online-Tool selbstständig storniert werden.

3.7 Verrechnung

Für Privatschwimm-Lektionen (sofern diese nicht durch ein Anstellungsverhältnis über das Bad selbst angeboten werden) sind Kommerzabgabe gemäss den aktuellen Tarifen der jeweiligen Bäder zu entrichten. Die Rechnung wird jeweils auf Monatsende in elektronischer Form verschickt. Privatschwimm-Lehrer, welche in einem Bad in einem Anstellungsverhältnis stehen, dürfen nicht auf Eigenregie im besagten Bad Privatschwimm-Lektionen anbieten.

4 Ergänzende Bestimmungen Regionales Eiszentrum Luzern AG

4.1 Ergänzende Bestimmungen Eismiete

4.1.1 Einverständniserklärung

Die allgemeine Geschäftsbedingung ist Bestandteil der Buchungsbestätigung und wird mit dem Versand dieser rechtswirksam. Die gemietete Eisfläche wird zur Mietzeit für den öffentlichen Betrieb gänzlich gesperrt. Aufbau- und Aufräumarbeiten sind Bestandteil der Mietzeit und haben in dieser Frist zu erfolgen.

4.1.2 Annullationskosten/ -fristen

Die Miete gilt als definitiv ab Erhalt einer Buchungsbestätigung. Der Mieter trägt die Verantwortung die Richtigkeit der Eismiete zu kontrollieren und allfällige Unstimmigkeiten mindestens zehn (10) Tage nach Erhalt der Bestätigung schriftlich zu melden. Annullationen sind schriftlich vorzunehmen, dabei gelten folgende Fristen:

- Ab Bestätigungsdatum bis 22 Tag vor Miete kostenfreie Stornierung

- 21 bis 0 Tag vor dem gebuchten Datum 100% der gebuchten Leistung

4.1.3 Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten der Sportanlage geschieht für alle Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Die Eiszentrum Luzern AG lehnt jegliche Haftung ab. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingung.

4.1.4 Notfallnummer

Bei Verspätungen oder Notfällen erreichen Sie uns unter 041 360 61 22 oder eiszentrum@sportcard-luzern.ch.

4.1.5 Aufhebung eines Miettermins

Die Eiszentrum Luzern AG erhebt den Anspruch mind. drei (3) Kalenderwochen vor Miettermin eine Mietfläche aufgrund Spezialanlässen (Events, Meisterschaftsspiele von Vereinen usw.) aufzuheben, dabei entfällt die Miete. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf ein Ersatzdatum. Es kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

4.1.6 Unvorhergesehene Ereignisse

Kann die Eisfläche aufgrund unvorhergesehener Ereignisse höherer Gewalt (Schliessung der Anlage) nicht genutzt werden bleibt die AGB weiterhin gültig und der Mietzins ist geschuldet. Kann die Eiszentrum Luzern AG aufgrund nachweislich grobfahrlässigen Handelns die Mietfläche nicht fristgerecht in zweckkonformem Zustand anbieten, so ist seitens Mieter kein Mietzins geschuldet; jedoch kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

4.1.7 Schlussbestimmung

Die Eiszentrum Luzern AG lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit einer Eismiete entstehen können. Diese Haftung lehnt die Eiszentrum Luzern AG namentlich dann ab, wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden. Gerichtsstand ist Luzern. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

4.2 Ergänzende Bestimmung Eispläusche im Eiszentrum Luzern

4.2.1 Einverständniserklärung

Die allgemeine Geschäftsbedingung ist vor dem Anlass von einer verantwortlichen Person zu unterzeichnen und zu retournieren an eiszentrum@sportcard-luzern.ch. Mit der Unterschrift bestätigt die verantwortliche Person, dass alle Teilnehmer, über die allgemeine Geschäftsbedingung informiert wurden und diese akzeptieren.

4.2.2 Annullationskosten

Der Anlass gilt als definitiv gebucht bei Erhalt einer Buchungsbestätigung. Nachträgliche Annullationen sind schriftlich an eiszentrum@sportcard-luzern.ch einzureichen. Bei einer Annullation verrechnen wir die gemeldete Anzahl Teilnehmer und/oder die Pauschale sowie die Hockeyausrüstungen (bei Hockeyplausch).

- Ab Bestätigungsdatum bis 5 Tage vor dem Anlass 50% der gebuchten Leistung

- 4 bis 0 Tag vor dem Anlass 100% der gebuchten Leistung

4.2.3 Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten des Regionalen Eiszentrum Luzern und speziell das Eis ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Kleider können verschmutzt oder beschädigt werden. Die Anlage wird teilweise videoüberwacht; die Instruktoren haben lediglich Instruktions-, Aufsichts- und Hilfeleistungsfunktionen. Die Besucher des Eiszentrum Luzern nehmen auf eigene Gefahr und Verantwortung am Angebot teil. Den Anweisungen der Instruktoren ist jederzeit Folge zu leisten. Die Instruktoren sind befugt Personen, die sich nicht an Spielregeln halten, und/oder die eigene Sicherheit bzw. Sicherheit anderer gefährden vom Eis resp. gänzlich von der Anlage zu verweisen. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Protektoren, Schutzstirnband, etc.) muss strikte gemäss Anweisung/Instruktion benutzt werden und ist nach Ablauf der Benutzungszeit unaufgefordert zurückzugeben. Allfällige Schäden an der Ausrüstung sind den Instruktoren zu melden.

4.2.4 Kommunikation bei Anliegen und Notfällen

Bei Verspätungen oder in Notfällen informieren Sie bitte den Eismeister 041 360 61 22. Bei anderen Fragen oder Anliegen sind wir unter eiszentrum@sportcard-luzern.ch oder 041 362 11 00 verfügbar.

4.2.5 Schlussbestimmung

Die Regionale Eiszentrum Luzern AG lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit einer Teilnahme an einem Eisplausch entstehen können. Diese Haftung lehnt die Regionale Eiszentrum Luzern AG namentlich dann ab, wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden. Gerichtsstand ist Luzern. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

4.3 Ergänzende Bestimmungen Sommereis

4.3.1 Rahmenbedingungen

Wir appellieren auf Fairness, Respekt und Sportlichkeit gegenüber anderen. Der Eissport soll auch im Sommer im Zentrum stehen! Um eine erfolgreiche Realisierung zu ermöglichen, möchten wir unseren Beitrag leisten.

4.3.2 Allgemeine Regeln

Unsere Anlage inkl. Garderobe/Aussenfeld steht eine halbe Stunde vor dem ersten Patch Eis und bis eine halbe Stunde nach dem letzten Patch Eis für Trainer und Eissportler zur Verfügung, ansonsten bleibt das Eiszentrum geschlossen.

  • Es stehen Garderoben für die Eissportler zur Verfügung. Es werden gleichzeitig mehrere Eissportler
  • von verschiedenen Vereinen gemeinsam die Garderobe nutzen. Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
  • Für Athleten wird im Aussenfeld eine Aufwärmzone gekennzeichnet. Bei grösseren Events kann es sein, dass diese Aufwärmzone vorübergehend geschlossen bleibt.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen sich nur Trainer und Athleten auf Ebene der Eisfläche (inkl. Bandenbereich) aufhalten.
  • Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingung I Rahmenbedingungen.
4.3.3 Hockeyeis und Patcheis

Im Hockey kann der Trainer Zonen mieten, es gibt jedoch keine Mindestanzahl von Athleten. Im Hockey muss ein Trainer mindestens 1 Zone mieten, kann aber auch alle 4 Zonen mieten (ganze Halle). Das Hockey-Patch wird aussliesslich zu Trainingszwecken zur Verfügung gestellt und kann nicht zu Plauschzwecken genutzt werden.

Pro Trainer dürfen im Eislauf maximal fünf (5) Eissportler anwesend sein. Jedoch kann ein «Haupttrainer» mehr als fünf (5) Patches buchen, muss jedoch ab dem sechsten (6.) Läufer einen Assistenztrainer stellen. LäuferInnen sowie TrainerInnen, welche das Patch besuchen, müssen einem Verein angehören. Bei LäuferInnen unter 16 Jahren muss zwingend ein Trainer auf dem Eis anwesend sein. LäuferInnen über 16 Jahre dürfen allein auf dem Eis trainieren. Die maximale Teilnehmerzahl pro Eislauf Patch ist vorgegeben.

4.3.4 Wir stellen folgendes Patchangebot zur Verfügung
  • Freies Training Patch Eiskunstlauf (50 Min.) max. 26 Sportler CHF 18.00
  • Intensiv-Patch Eiskunstlauf (60 Min.)* max. 20 Sportler CHF 24.00
  • Freies Training Patch Hockey pro Zone (60 Min.) unbeschränkt CHF 120.00/ Zone
  • Öffentlicher Eislauf I Öffentliches Chneble** unbeschränkt CHF 18.00
  • Eisflächen Miete für private Mannschaftstrainings unbeschränkt CHF 294.00/ Std.***

* Dieses Patch ist für ambitionierte LäuferInnen vorgesehen, welche Leistungssport betreiben, jedoch ist keine Niveau Mindestanforderung notwendig.

**Öffentlicher Eislauf gemäss Hausordnung, Kinder bis 15 Jahren bezahlen 50% des vollen Eintrittes. Öffentliches Chneble ab 12 Jahren (Helmpflicht).

*** pro Trainingseinheit wird zusätzlich eine Eisreinigung à CHF 73.50 verrechnet.

4.3.5 Freies Training & Intensiv-Patch

Die freien Trainings Patches dürfen nur durch Begleitung mit Trainer besucht werden, ausgenommen sind Jugendliche älter als 15 Jahre im Patchtraining Eiskunstlauf. Intensiv-Patch: Dieses Patch ist für ambitionierte LäuferInnen vorgesehen, welche Leistungssport betreiben.

4.3.6 Öffentlicher Eislauf I Öffentliches Chneble

Das Öffentliche Eis kann auch ohne Traineranwesenheit genutzt werden und darf von jedem Eisläufer genutzt werden. Es findet kein Schlittschuhverleih statt.

4.3.7 Zahlung und Annullationsbedingung

Die gebuchten Patches können bis 30 Tage vor Patchzeit kostenlos annulliert werden. Spätere Annullationen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die gebuchten Patches werden monatlich auf Monatsende in Rechnung gestellt. Spontanbuchungen können zu Bürozeiten auch vor Ort bezahlt werden.

4.4 Ergänzende Bestimmungen Parking Regionales Eiszentrum Luzern

4.4.1 Dauerparking

Montag – Sonntag (7 Tage), 24 Stunden à CHF 160.00 inkl. MWST pro Parkplatz (Parkplatz gedeckt; Tiefgarage)

Montag – Freitag (5 Tage), 06.30-18.30 Uhr à CHF 135.00 inkl. MWST pro Parkplatz (Parkplatz gedeckt; Tiefgarage)

Montag – Sonntag (7 Tage), 24 Stunden à CHF 150.00 inkl. MWST pro Parkplatz (Parkplatz nicht gedeckt; Aussenparkplatz)

Der Mietzins pro Monat ist vorschüssig zu überweisen. Das Depot von CHF 10.00 pro Karte ist vor Mietantritt zu bezahlen.

4.4.2 Kündigungsfrist

Bei unbestimmter Mietdauer kann die Auflösung des Mietvertrages nur schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen, auf Ende eines Monats erfolgen.

4.4.3 Sicherheit und Haftung

Die Einstellplätze sind nicht überwacht. Die Autos sind auf den Einstellplätzen abzuschliessen. Die Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigungen ist Sache des Mieters. Die Vermieterin lehnt jede Haftung ab.

4.4.4 Nutzung

Das Mietobjekt darf ausschliesslich als Autoabstellplatz benutzt werden. Eine Änderung der Benützungsart ist nicht gestattet. Bei der Benützung des Mietobjektes hat der Mieter alle Sorgfalt walten zu lassen. Er ist verpflichtet, Lärm zu vermeiden und den Motor nicht unnötig laufen zu lassen. Bauliche Veränderungen am Mietobjekt, das Anbringen von Installationen ist nicht gestattet. Reinigungs- und Servicearbeiten an den eingestellten Autos sind untersagt. Die Lagerung von Autozubehör, Treibstoffen, feuergefährlichen Materialien und anderen Gegenständen auf den Einstellplätzen ist nicht gestattet. Die Mieterin/der Mieter haftet für jeden Schaden, den sie/er bei der Benützung des Parkings verursacht.

Untermiete oder Abtretung des Mietvertrages sind ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Betriebsleitung zu befolgen. Es besteht kein Anrecht auf einen Einstellplatz, wenn das Parking ausnahmsweise kurzfristig durch Kurzparkierer besetzt ist oder für Grossanlässe exklusiv vermietet wird.

4.4.5 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern-Stadt.

Mit dem Erhalt der SPORTCARD hat die Mieterin/der Mieter von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen und ist damit einverstanden.

5 Ergänzende Bestimmungen Sportanlagen Würzenbach AG

5.1 Ergänzende Bestimmungen Platzreservation

5.1.1 Einverständniserklärung

Die allgemeine Geschäftsbedingung ist Bestandteil einer Platzbuchung (Squash, Badminton oder Tennis) und wird mit dem Versand einer Bestätigungsmail, telefonischer oder vor Ort Vereinbarung rechtswirksam. Die Platzmiete ist verbindlich. Der Nutzer hat das Recht zur zweckmässigen Nutzung der Mietfläche zur vereinbarten Zeit.

5.1.2 Annullationskosten/ -fristen

Die Miete gilt als definitiv ab Erhalt einer Buchungsbestätigung per Mail, telefonischer oder vor Ort Vereinbarung. Der Mieter trägt die Verantwortung die Richtigkeit der Mietfläche und Zeit zu kontrollieren und allfällige Unstimmigkeiten unmittelbar nach Erhalt einer Bestätigung zu melden. Annullationen sind schriftlich oder telefonisch vorzunehmen, dabei gelten folgende Fristen:

  • Ab Bestätigungsdatum bis 24h vor Miete kostenfreie Stornierung
  • Weniger als 24h vor dem gebuchten Datum 100% der gebuchten Leistung
5.1.3 Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten der Sportanlage geschieht für alle Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Die Sportanlagen Würzenbach AG lehnt jegliche Haftung ab. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingung.

5.1.4 Aufhebung eines Miettermins

Die Sportanlagen Würzenbach AG erhebt den Anspruch mind. 24h vor Miettermin eine Mietfläche aufgrund Spezialanlässen (Events, Meisterschaftsspiele von Vereinen usw.) aufzuheben, dabei entfällt die Miete. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein Ersatzdatum, es werden jedoch Ausweichmöglichkeiten oder Lösungsvorschläge gesucht.

5.1.5 Unvorhergesehene Ereignisse

Kann die Platzmiete aufgrund unvorhergesehener Ereignisse höherer Gewalt (Schliessung der Anlage) nicht genutzt werden, wird die Mietvereinbarung nichtig und somit enfallen die Verpflichtungen beider Parteien. Davon ausgenommen sind Fixplatzreservationen; im geschilderten Fall können die verpassten Platzmieten bei Wiedereröffnung nachgeholt werden. Kann die Sportanlagen Würzenbach AG aufgrund nachweislich grobfahrlässigen Handelns die Mietfläche nicht fristgerecht in zweckkonformem Zustand anbieten, so ist seitens Mieter kein Mietzins geschuldet; jedoch kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

5.1.6 Schlussbestimmung

Die Spotanlagen Würzenbach AG lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit einer Wassermietfläche entstehen können. Diese Haftung lehnt die Hallenbad Luzern AG namentlich dann ab, wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden. Gerichtsstand ist Luzern. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

5.2 Ergänzende Bestimmung Parking Sportcenter Würzenbach

5.2.1 Dauerparking

Montag – Sonntag beschrifteter Parkplatz (7 Tage), 24 Stunden à CHF 180.00 inkl. MWST pro Parkplatz (Aussenparkplatz)

Montag – Sonntag (7 Tage), 24 Stunden à CHF 160.00 inkl. MWST pro Parkplatz (Aussenparkplatz)

Montag – Freitag (5 Tage), 06.30-18.30 Uhr à CHF 135.00 inkl. MWST pro Parkplatz (Aussenparkplatz)

Der Mietzins pro Monat ist vorschüssig zu überweisen. Das Depot von CHF 10.00 pro Karte ist vor Mietantritt zu bezahlen.

5.2.2 Kündigungsfrist

Bei unbestimmter Mietdauer kann die Auflösung des Mietvertrages nur schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen, auf Ende eines Monats erfolgen.

5.2.3 Sicherheit und Haftung

Die Parkplätze sind nicht überwacht. Die Autos sind auf den Parkplätzen abzuschliessen. Die Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigungen ist Sache des Mieters. Die Vermieterin lehnt jede Haftung ab.

Die Mieterin/der Mieter haftet für jeden Schaden, den sie/er bei der Benützung des Parkings verursacht.

5.2.4 Nutzung

Das Mietobjekt darf ausschliesslich als Parkplatz für Autos benutzt werden. Eine Änderung der Benützungsart ist nicht gestattet. Bei der Benützung des Mietobjektes hat der Mieter alle Sorgfalt walten zu lassen. Er ist verpflichtet, Lärm zu vermeiden und den Motor nicht unnötig laufen zu lassen. Bauliche Veränderungen am Mietobjekt, das Anbringen von Installationen ist nicht gestattet.

Reinigungs- und Servicearbeiten an den eingestellten Autos sind untersagt. Die Lagerung von Autozubehör, Treibstoffen, feuergefährlichen Materialien und anderen Gegenständen auf den Einstellplätzen ist nicht gestattet.

Untermiete oder Abtretung des Mietvertrages sind ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Betriebsleitung zu befolgen.

Es besteht kein Anrecht auf einen Einstellplatz, wenn das Parking ausnahmsweise kurzfristig durch Kurzparkierer besetzt ist oder für Grossanlässe exklusiv vermietet wird.

5.2.5 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern-Stadt.

Mit dem Erhalt der SPORTCARD hat die Mieterin/der Mieter von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen.

6 Haftung, OR Art. 58

Die Stadt Luzern und die Betriebe des Sportcard Verbundes u.a. die Hallenbad Luzern AG, sowie die Regionale Eiszentrum Luzern AG und Sportanlagen Würzenbach AG lehnen jede Haftung ab für Schäden und Unfälle, die nicht auf Mängel an der Anlage oder auf Nichtverschulden des Personals zurückzuführen sind. Auch wird jegliche Haftung abgelehnt, die aus Nichtbeachtung dieser AGB entstehen. Die Betriebe des Sportcard Verbundes haften nicht für entwendete oder verlorene Gegenstände. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen in den Garderoben und den Schliessfächern wird nicht gehaftet. Für Sachschäden und mutwilligen Verunreinigungen (inkl. Umtriebsgebühren) haftet der Verursacher, bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte Person.

7 Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gelten per sofort und ersetzen alle früheren Bestimmungen.

8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern.

10 Datenschutzbestimmungen bei Bewerbungsdossiers

Wir machen Sie gemäss geltendem Datenschutzgesetz darauf aufmerksam, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nur zum von Ihnen bestimmten Zweck der Bewerbung verarbeitet werden.

Unser Unternehmen arbeitet mit der E-Recruiting-Lösung der Ostendis AG, CH-5706 Boniswil (UID: CHE-102.097.261), welche die Datenspeicherung in Bezug auf Bewerbungsunterlagen übernimmt und Prozesse zur Verarbeitung dieser Daten im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung anbietet. Dabei werden personenbezogene Daten weder im Detail maschinell analysiert (Profiling) noch kommen automatisierte Datenverarbeitungsverfahren zur Entscheidungsfindung (Matching) zum Einsatz. Weitere Informationen und die Datenschutzrichtlinien der Ostendis AG finden Sie auf www.ostendis.com.

Wir behalten uns vor, Ihre Bewerbungsunterlagen auch nach Abschluss des Bewerbungsprozesses bei uns für maximal 4 Monate gespeichert zu lassen, damit wir Sie für die Besetzung weiterer interessanter Stellen kontaktieren können. Sollten Sie mit dieser Praxis nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns dies bitte kurz mit.